Wenn das Tier stirbt oder eingeschläfert wird, ist das unheimlich schmerzlich für uns Tierhalter. Ob unser geliebtes Haustier nun unerwartet gegangen ist oder nicht, die Wenigsten machen sich darüber Gedanken was danach mit dem Körper von Hund, Katze, Kaninchen, Meerschweinchen und Co. passieren soll. Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem Tod seines geliebten Haustieres? Bereits der Gedanke daran lässt einen erschaudern.
Um sich nicht erst in tiefer Trauer damit beschäftigen zu müssen, macht es durchaus Sinn sich schon im Vorfeld über die Möglichkeiten informiert zu haben. Teilweise sind die Gesetze und Vorschriften der einzelnen Bundesländer und Regionen so unterschiedlich, dass hier nur diese aufgeführt sind, die für den Großteil Deutschlands zutreffen.
Auch in unseren Tierkliniken gehören Gespräche zu diesem Thema häufig zum Alltag unsere Mitarbeiter, weswegen wir gebeten wurden doch auch mal einen Artikel dazu zu verfassen.
Es werden hier der Vollständigkeit halber alle legalen Optionen aufgezählt, wozu sicher auch Möglichkeiten gehören, die nicht jeder für angebracht hält.
Folgende Möglichkeiten gibt es, die jeweils unten im Text bewertungsfrei näher beschrieben werden:
Das Tier beerdigen
Die Option des Tiergrabes kommt nur dann in Frage, wenn man einen eigenen Garten hat. Sollte man in Miete wohnen, dann lieber vorab mit dem Vermieter abklären ob das Beerdigen des Tieres im Garten in Ordnung ist. Von einer Beerdigung im Wald ist unbedingt abzuraten, da es hierfür hohe Bußgelder gibt. Doch auch wenn es sich um den eigenen Garten handelt, gibt es einiges zu beachten. In manchen Regionen muss sogar ein Antrag auf Hausbestattung beim zuständigen Veterinäramt gestellt werden.
Bestimmung zur Lage und Tiefe des Tiergrabes
- Der Tierkörper muss mit mindestens 50 cm Erde bedeckt sein
- Das Grab darf nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Plätzen und Wegen liegen (meist gibt es Bestimmungen zum Mindestabstand)
- In einem Wasser- oder Naturschutzgebiet
- Bei Tieren, die zu landschaftlichen Zwecken gehalten wurde
- Falls das Tier unter einer ansteckenden Krankheit gelitten hat
Verboten
Bitte bedenken
Bitte informieren Sie sich unbedingt über möglicherweise abweichende Bestimmungen bei Ihrer Gemeinde um Gesetzesverstöße vorzubeugen. Es gibt auch Regionen, in denen ein Vergraben gänzlich verboten ist. Beispielsweise darf in Bremen aufgrund des hohen Grundwasserstandes fast nirgends das Haustier beerdigt werden.
Beim Beerdigen des Tieres sollte auch die Jahreszeit in Betracht gezogen werden, die wiederum vom Todeszeitpunkt abhängt. Wer im Winter mindestens 50 cm Erde abheben möchte, hat schon für ein kleines Tier wirklich schwer zu kämpfen. Sollte der Wunsch das Tier im eigenen Garten zu begraben aber trotzdem groß sein, dann kann eine vorübergehende Aufbewahrung die Lösung sein. Eventuell bietet ihr Tierarzt die Möglichkeit den Körper bis im Frühjahr gekühlt aufzubewahren? Am besten nachfragen.
Achtung: Sorgen Sie bitte dafür, dass andere Tiere das Grab nicht plündern können. Es gab schon Fälle in denen der Haushund unbemerkt den eingeschläferten Vogel wieder ausgegraben und gefressen hat, was aufgrund des enthaltenen Medikamentes zu einer (anfangs) unerklärlichen Bewusstlosigkeit führte. Solche Fälle können für Haus- und Wildtiere auch tödlich enden.
Tierkörperbeseitigung
Es gibt die Möglichkeit das Tier nach dem Einschläfern beim Tierarzt zu lassen oder dort abzugeben, falls es zu Hause verstorben ist. Dieser kühlt den Körper um diesen dann mit anderen Tierkörpern gesammelt in die Tierkörperbeseitigung zu bringen oder abholen zu lassen. Sie haben auch die Möglichkeit den Tierkörper selbst dort hinzubringen, hiervon möchten wir zum Schutz Ihrer Nerven allerdings eher abraten. Die Kosten hierfür sind häufig von der Größe bzw. des Gewichts des Tieres abhängig und liegen meist unter 50 Euro.
Obduktion in der Tierpathologie
Falls die Todesursache unklar ist, kann es durchaus Sinn machen den Tierkörper obduzieren zu lassen. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn noch andere Tiere im Haushalt leben. Sollte es sich beispielsweise um eine ansteckende Erkrankung handeln, dann können die anderen Tiere ggf. rechtzeitig behandelt und somit vor demselben Schicksal bewahrt werden. Manchen Tierhaltern hilft es auch Klarheit über die Todesursache Ihres geliebten Haustieres zu haben, um den Tod besser zu verkraften.
Ihr Tierarzt weiß bestimmt, wo sich die nächste Tierpathologie befindet, ansonsten hilft sicher eine Suchmaschine im Internet. Die Preise schwanken stark innerhalb Deutschlands. Eine Herausgabe des untersuchten Tierkörpers an den Halter ist aus seuchenrechtlichen Vorschriften nicht erlaubt. Sollte allerdings eine anschließende Einäscherung gewünscht sein, so ist dies häufig über den gewünschten Bestatter möglich.
Einäscherung im Tierkrematorium
Wie beim Menschen gibt es auch für Tiere die Möglichkeit der Einäscherung, und zwar in speziellen Tierkrematorien. Das verstorbene Tier wird beim Tierarzt oder bei Ihnen zuhause abgeholt.
Es wird meist zwischen einer einfachen Kremierung, bei der mehrere Tiere gemeinsam kremiert und beerdigt werden, und einer Einzeleinäscherung entschieden. Was nach einer Einzeleinäscherung mit der Asche des Tieres passiert, darf der Tierhalter selbst entscheiden. Die Möglichkeiten sind vielfältig, so ist das Verstreuen der Asche auf der Lieblingswiese des Tieres ebenso möglich wie die Anfertigung eines „Diamanten“ oder die Aufbewahrung in einer Urne. Die Kosten hierfür hängen von der Art der Kremierung, der Größe des Tieres und Aufbewahrungsart (Urne, Bilderrahmen…) der Asche ab. Ihr Tierarzt hat meist ein regionales Tierkrematorium, mit dem er zusammenarbeitet.
Ein Grab auf dem Tierfriedhof
In manchen Orten Deutschlands (meist in größeren Städten) gibt es spezielle Tierfriedhöfe. Von der kostengünstigeren anonymen Bestattung, über das Doppelgrab bis hin zur Einzelbestattung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Preise sind meist auf eine Pacht von mehreren Jahren ausgelegt. Falls dies eine Option sein sollte, dann klären Sie vorher ab, ob sich in ihrer Nähe überhaupt ein Tierfriedhof befindet.
Hausmüll
Kleinere Tiere wie beispielsweise Wellensittich, Mäuse und Hamster dürfen in einer Plastiktüte im Hausmüll „entsorgt“ werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht durch Erreger übertragbarer Krankheiten oder toxischer Stoffe gefährdet ist. Hunde und Katzen dürfen also nicht im Hausmüll entsorgt werden. Bitte informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Gemeinde, da es auch hier abweichende Bestimmungen gibt.
Fazit
Letztendlich ist es wichtig, dass Sie sich mit der Art von Ihrem Tier Abschied zu nehmen wohl fühlen. Lassen Sie sich nicht von anderen Menschen beeinflussen. Vielleicht sind Sie aufgrund der teilweise hohen Kosten zu einer Entscheidung gezwungen, die Ihnen weniger behagt. Es hilft Ihnen möglicherweise, wie auch mir damals in meiner Ausbildung zur Tierarzthelferin, dass es sich „nur noch“ um den Körper des Tieres handelt. Ihr Tier leidet nicht mehr und nimmt Ihnen die getroffene Entscheidung nicht übel. Viel wichtiger ist, dass Ihr Tier ganz bestimmt ein tolles Leben an Ihrer Seite hatte.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie noch ganz viel Zeit mit Ihrem Liebling haben und sich erst in ferner Zukunft für eine der oben stehenden Möglichkeiten entscheiden müssen.
Quelle:
Gesetz über die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (Tierkörperbeseitigungsgesetz — TierKBG)
© Kathrin Brenner, Marketing Coordinator, AniCura DACH