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Im Interesse der Verwaltungsvereinfachung bitten wir darum, die Kosten direkt im Anschluss an die Behandlung bevorzugt per EC zu bezahlen.

Die Kostenstellung erfolgt in Orientierung an die Gebührenordnung für Tierärzte.

 

Die Bundesregierung hat mit der letzten Änderung der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Erhöhung der Notdienstgebühren beschlossen, um dadurch den Verfall der flächendeckenden Notdienstversorgung zu verhindern.

Ab 14. Februar 2020 sind alle Tierärzte gesetzlich verpflichtet, pro Besuch eine  Notdienstgebühr von 59,50 € zusätzlich zu den Behandlungskosten  zu erheben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

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