Denn Tierarztgebühren sind gesetzlich - wie auch die Gebühren anderer Berufsgruppen wie Schornsteinfeger oder Rechtsanwälte - geregelt, und zwar durch die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Ab 22. November 2022 gilt eine neue GOT. Damit einher geht eine gesetzliche Anpassung der Gebühren - die erste seit 23 Jahren. Diese gilt für alle Tierarztpraxen und -kliniken und muss von diesen umgesetzt werden. Wenn Tierärzte z. B. aus Kulanz die Preise der GOT unterschreiten, kann dies mit einer Bußgeldzahlung einhergehen.
Die GOT wurde vor allem angepasst, um sicherzustellen, dass Tierarztpraxen und -kliniken auch zukünftig wirtschaftlich geführt werden können. Denn nur so kann eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt außerdem eine angemesse Vergütung und damit eine hohes Qualitätsniveau der Leistungen sicher und dient damit vor allem dem Tierwohl.
Zudem sorgt die GOT für Transparenz: Unter Berücksichtigung des ein- bis vierfachen Satzes bewegen sich die Preise in allen Tierarztpraxen und -kliniken innerhalb eines bestimmten Rahmens. Diese Transparenz schützt zum einen den Kunden vor überhöhten Preisen und stellt zum anderen eine angemessene Vergütung der Tierärzte sowie ihrer Teams sicher.
In diesem Zusammenhang kann es ratsam sein, über den Abschluss einer Tierkrankenversicherung nachzudenken. Mithilfe einer Tierkrankenversicherung können die Tierarztkosten für Operationen oder die Behandlung von Erkrankungen aufgefangen werden. Weitere Infos finden Sie im Aufklappmodul sowie weiter unten.