Reisen mit Tieren
Wenn Sie mit Ihrem Haustier verreisen möchten, sollten Sie sich vorher informieren, welche Einreisebestimmungen für Ihr Tier gelten. Grundsätzlich muss man sagen, dass Tiere keinen Urlaub brauchen. Selbstverständlich wissen wir auch, dass man manchmal mit seinem Vierbeiner ein besonderes Abenteuer im Ausland erleben möchte oder dass es sich manchmal aus organisatorischen Gründen nicht vermeiden lässt, das Tier mitzunehmen. Dennoch sollten Sie, v.a. aus infektionsbedingten Gründen, stets überlegen, ob es sich wirklich lohnt, dass Tier aus der gewohnten Umgebung zu nehmen.
Innerhalb der EU (EU-Mitgleidsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern): Die Grundlage der Einreisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen ist die VO (EG) 998/2003. Die Verordnung wurde bereits im Februar 2013 erneut überarbeitet, tritt aber erst Ende 2014 in Kraft. Beachten Sie bitte daher die veränderten Bestimmungen! Wenn Sie mit Ihren eigenen Hunden, Katzen oder Frettchen in andere EU-Länder einreisen möchten, benötigen Sie einen blauen EU-Heimtierpass (Pet Passport), eine gültige Tollwutschutzimpfung und die Kennzeichung Ihres Tieres durch einen Mikrochip.
Die Ausstellung eines EU-Heimtierpasses kann in unserer Praxis erfolgen. Wichtig ist dabei, dass der Ausweis vollständig ausgefüllt ist und dass die Kennzeichnung mit der gültigen Tollwutschutzimpfung erfolgt.
Möchten Sie mit Ihrem Welpen verreisen, beachten sie bitte, dass diese erst ab einem Alter von 3 Monaten gegen Tollwut geimpft werden können. Wenn sie Ihren Welpen vor der ersten Impfung in ein anderes EU-Land mitnehmen möchten, sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob es für Ihr Reiseland Ausnahmeregelungen gibt. Grundsätzlich muss die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor dem Reiseantritt erfolgen. Erst in dieser Zeitspanne hat sich zum Schutz ein ausreichender Antikörpertiter/Tollwuttiter ausgebildet. Der Impfstoffhersteller gibt einen Gültigkeitszeitraum für die Wiederholungsimpfung an, der nicht überschritten werden darf und von uns in Ihren Heimtierausweis eingetragen wird.
Für die Echinococcus (Bandwurm) - freien Länder Großbritanien, Nordirland, Irland, Malta, Finnland und dem „Drittland“ Norwegen (kein EU-Mitglied) ist eine Bandwurmbehandlung vor der Einreise vorgeschrieben. Die Behandlung kann frühestens 120 Stunden vor der Reise, muss aber spätestens 24 Stunden vorher in der Praxis erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die Eintragung in Ihren Heimtierausweis.
Bitte informieren Sie sich vor der Reise generell über die jeweiligen Bestimmungen zu den dort verbotenen Hunderassen. In Dänemark beispielsweise werden einige Hunderassen seit dem 1.Juli 2010 als gefährlich eingestuft und dürfen daher nicht in das Land verbracht werden (wenn sie NACH dem 17. März 2010 angeschafft wurden). Hierzu zählen: Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtscharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac.
Bei Einreise in ein nicht aufgeführtes Land oder Rückreise aus einem nicht aufgeführten Land gelten besondere Bestimmungen. Sprechen Sie uns an oder informieren sie sich bei der entsprechenden Botschaft!
Weitere Informationen über länderspezifische Einreisebedingungen finden Sie auch im Internet unter:
www.petsontour.de
www.bmelv.de (Internetseite des Bundesinnenministerium für Landwirtschaft)
ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm (Internetseite der EU-Kommission)