Bitte beachten Sie, um akute und lebensbedrohliche Notfälle optimal versorgen zu können, bieten wir für planbare Untersuchungen oder Impfungen eine Terminsprechstunde an.
Die Behandlungen im Notdienst erfolgen nach Dringlichkeit, dadurch kann es unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen.
Zusätzlich gilt zu berücksichtigen, dass durch die Novelle der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 14.02.2020 alle Tierärzte verpflichtet sind eine „Notdienstgebühr gem. GOT § 2 Sätze 2ff. in Verbindung mit § 3a“ in Form einer Pauschale von 50€ zzgl. 19% MwSt. zu erheben. Für unsere Klinik gilt dies von Montag bis Freitag zws. 19:00 & 20:00 und außerdem am gesamten Wochenende. Des Weiteren berechnen wir gemäß der gültigen GOT im Notdienst 100% Zuschlag auf unsere regulären Preise.
Bitte kaufen Sie die Medikamente und das Futter für Ihren Liebling nach Möglichkeit nur von Montag bis Freitag. Für die Abgabe von Medikamenten und Futter am Wochenende und an Feiertagen behalten wir uns vor eine Notdienstpauschale zu berechnen.
Die Bezahlung der erbrachten Leistungen kann vor Ort in bar oder per EC-Karte erfolgen.